Nachlassräumung Schweiz
Nach einem Todesfall stehen Angehörige oft vor vielen Entscheidungen gleichzeitig. Bei der Räumung können persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und ausdrücklich zu behaltende Gegenstände vorab definiert werden.
Brauchbare Gegenstände können zusätzlich auf Wiederverwendung oder Verwertung geprüft werden, bevor der Rest entsorgt wird.
Was bei der Offerte wichtig ist
- Objektart und ungefähre Grösse
- Etage, Lift, Parkplatz und Tragewege
- Fotos von allen betroffenen Räumen
- gewünschter Termin oder Übergabetermin
- Hinweis, ob brauchbare Gegenstände separat geprüft werden sollen
Vom Hausrat zur freien Fläche
Der vereinbarte Umfang wird getragen, sortiert und abtransportiert. Materialien und Gegenstände, die nicht weiterverwendet werden, gehen in passende Entsorgungswege. Auf Wunsch wird die Fläche besenrein hinterlassen.